Schwerpunktkita-Beratung

Die Schwerpunktkita-Beratung wird für Kitas zur Verfügung gestellt, in denen mindestens 22% der aufgenommenen Kinder einen Migrationshintergrund haben oder die Familien aus dem Teilhabegesetz finanzielle Unterstützung erhalten. Der Kitaträger erhält für die Schwerpunktkita-Arbeit gesondert Landesmittel.
Diese Mittel müssen besonders für die folgenden pädagogischen Schwerpunkte eingesetzt werden:

 

  • sprachliche Bildung und Förderung aller Kinder in der Tageseinrichtung
  • Förderung von Gesundheit, sozialen, kulturellen und interkulturellen Kompetenzen
  • Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
  • Vernetzung der Tageseinrichtung im Sozialraum

5

r

e