KINDERSCHUTZ

wird groß geschrieben

Kindeswohlgefährdung erkennen und handeln

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, gehört neben dem Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrag zu den gesetzlichen Pflichten jeder Kindertageseinrichtung (Bundeskinderschutzgesetz).

Als pädagogische Fachkraft sind Sie viele Stunden täglich mit den Kindern zusammen. Deshalb können Sie als Erste Veränderungen im Verhalten des Kindes und Anhaltspunkte für eine Gefährdung seines Wohlergehens wahrnehmen.

Ihre Wahrnehmungen und Beobachtungen, ob sich das Kind ungewöhnlich oder plötzlich ganz anders verhält, ob es vernachlässigt wirkt oder sich Personen gegenüber ängstlich verhält sind wichtige Gründe für die Kontaktaufnahme mit der Kinderschutzfachkraft.

Der Kinderschutzauftrag beinhaltet ein vorgeschriebenes Ablaufschema. Daher ist es wichtig, rechtzeitig die Beratung durch eine unserer `Insofern erfahrenen Kinderschutzfachkräfte` in Anspruch zu nehmen.

In einer Gefährdungseinschätzung besprechen wir, was Sie wahrgenommen haben, wägen Risiko und Schutzfaktoren miteinander ab und beraten gemeinsam die nächsten Schritte. Dazu kann auch die Vorbereitung eines schwierigen Elterngesprächs gehören.

Diese Unterstützung erhalten Sie von uns:

  • Strukturierung der gewichtigen Anhaltspunkte bei Verdacht auf  Kindeswohlgefährdung
  • Hilfe bei Versachlichung emotional belasteter Prozesse
  • Impulse bei der Gesprächsvorbereitung mit den Kindern bzw. Bezugspersonen
  • Entscheidungshilfe, ob eine Meldung nach § 8a erfolgen muss
  • Reflexion von abgeschlossenen Fallverläufen
  • Fortschreibung des Kinderschutzkonzeptes auf einen stets aktuellen Stand
  • Thematische Workshops für Fachkräfte

Nicht jeder Verdacht bestätigt sich, aber bei jedem Anhaltspunkt einer Gefährdung des kindlichen Wohlergehens muss nach dem vorhandenen Ablaufschema geprüft und schrittweise gehandelt werden.

Als zertifizierte Kinderschutzfachkräfte stehen Ihnen Antje Proetel, Jennifer Kaßner und Michael Borchert zur Verfügung.

Kinderschutzkonzept

Träger von Kindertageseinrichtungen müssen die Verantwortung für das Wohl der Ihnen anvertrauten Kinder eigenständig wahrnehmen und eine auf ihre Aufgabenbereiche abgestimmte, spezifische und qualifizierte Beratung erhalten (vgl. SGB VIII, §8a Abs. 4).

Mit dem eigens erstellten Schutzkonzept bietet DAKITS e.V. seinen Mitgliedsorganisationen eine Vereinbarung zur Umsetzung des gesetzlichen Kinderschutzauftrags an. Es berücksichtigt auch die besondere Trägerform von elterninitiativ geführten Einrichtungen.

Der gesetzliche Auftrag der Träger wird mit dem Konzept unterstützt und sichergestellt.

Workshop Kinderschutz

Zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz bieten wir den pädagogischen Fachkräften jährlich ein aktuelles Thema in mehreren Workshops an.

Zum Beispiel

  • „Die Abläufe im Kinderschutz und ihre Beteiligten“
  • „Übergriffe unter Kindern -und nun?“

Die Teilnehmenden erhalten in den Workshops Impulse für ihr Handeln, können die in der Praxis immer wieder vorkommenden Themen kollegial beraten und nehmen neue Erkenntnisse mit zurück in die Praxis.

Unser Ziel ist, eine eigene „Kinderschutzkultur“ in den Kitateams zu pflegen, um gemeinsam Orientierung und Handlungssicherheit zu gewinnen.

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