Kinderschutzkonzept

Workshop § 8a

KINDERSCHUTZ wird groß geschrieben

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, gehört neben dem Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrag zu den gesetzlichen Pflichten jeder Kindertageseinrichtung (Bundeskinderschutzgesetz).

Als pädagogische Fachkraft sind Sie viele Stunden täglich mit den Kindern zusammen. Deshalb können Sie als Erste Veränderungen im Verhalten des Kindes und Anhaltspunkte für eine Gefährdung seines Wohlergehens wahrnehmen.

Ihre Wahrnehmungen und Beobachtungen, ob sich das Kind ungewöhnlich oder plötzlich ganz anders verhält, ob es vernachlässigt wirkt oder sich Personen gegenüber ängstlich verhält sind wichtige Gründe für die Kontaktaufnahme mit der Kinderschutzfachkraft.

Der Kinderschutzauftrag beinhaltet ein vorgeschriebenes Ablaufschema. Daher ist es wichtig, rechtzeitig die Beratung durch eine unserer `Insofern erfahrenen Kinderschutzfachkräfte` in Anspruch zu nehmen.

In einer Gefährdungseinschätzung besprechen wir, was Sie wahrgenommen haben, wägen Risiko und Schutzfaktoren miteinander ab und beraten gemeinsam die nächsten Schritte. Dazu kann auch die Vorbereitung eines schwierigen Elterngesprächs gehören.

Diese Unterstützung erhalten Sie von uns:

  • Strukturierung der gewichtigen Anhaltspunkte bei Verdacht auf   Kindeswohlgefährdung
  • Hilfe bei Versachlichung emotional belasteter Prozesse
  • Impulse bei der Gesprächsvorbereitung mit den Kindern bzw. Bezugspersonen
  • Entscheidungshilfe, ob eine Meldung nach § 8a erfolgen muss
  • Reflexion von abgeschlossenen Fallverläufen
  • Fortschreibung des Kinderschutzkonzeptes auf einen stets aktuellen Stand
  • Thematische Workshops für Fachkräfte

Nicht jeder Verdacht bestätigt sich, aber bei jedem Anhaltspunkt einer Gefährdung des kindlichen Wohlergehens muss nach dem vorhandenen Ablaufschema geprüft und schrittweise gehandelt werden.

 

Als zertifizierte Kinderschutzfachkräfte stehen Ihnen Antje Proetel, Jennifer Kaßner und Michael Borchert zur Verfügung.

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