BEP-Beratung

Kindertageseinrichtungen sind Bildungsorte mit einem eigenständigen gesetzlichen Bildungsauftrag:

(HKJGB Hessen, § 26 Aufgaben (1)) Die Tageseinrichtung hat einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie und soll die Gesamtentwicklung des Kindes durch allgemeine und gezielte Bildungs- und Erziehungsangebote fördern.

In regelmäßig stattfinden Arbeitstreffen, den sogenannten „BEP- und Schwerpunktkita-Foren“ werden die Fachkräfte „in kleinen Portionen“ über die pädagogische Arbeit nach den Themen und Prinzipien des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 – 10 Jahren beraten.

Darüber hinaus dienen sie dem fachlich-inhaltlichen Austausch zwischen den Fachkräften und der Impulsgebung für die praktische Arbeit, die in den Einrichtungen durch die Fachberatung begleitet wird.

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